Darf man Brennholz in der Garage oder im geschlossenen Raum lagern?

Ist es erlaubt, Brennholz in Garagen, Kellerräumen oder Tiefgaragen zu lagern?

Frage von Christian L.

Hallo,
ich wohne in Bayern in einem Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage.
Darf ich auf meinem Stellplatz Brennholz bis zu einer Menge von ca 1 Raummeter lagern ?
Vielen Dank für Ihre Antwort

Sehr geehrter Herr L.

Ich bin etwas spät dran mit der Antwort, aber bedingt durch die Urlaubszeit einiger Kollegen, hatte ich in den vergangenen Wochen nicht so viel Zeit wie sonst, mich um die Webseite und die Beantwortung der Fragen zu kümmern. Aber nun zu Ihrem Anliegen:

Grundsätzlich stellt die Lagerung von Brennholz in geschlossenen Räumen ein Problem dar, und zwar in zweierlei Hinsicht:

  1. Als Erstes möchte ich die Brennholztrocknung ansprechen, die in geschlossenen Räumen deshalb zum Problem wird, weil eine Luftzirkulation in den meisten Fällen fehlt und die Feuchtigkeit, die aus dem Brennholz austritt, nicht abgeführt werden kann. Es ist durchaus möglich, dass sich in manchen Fällen Schimmel an Decken oder Wänden bildet, wenn frisches Brennholz im Keller, in der Tiefgarage oder generell in geschlossenen Räumen gelagert wird.
     
    Wer nicht viel Platz hat, sein Brennholz bis zur kompletten Durchtrocknung im Außenbereich und überdacht zu lagern, der könnte sich überlegen, auf Holzbrikett umzusteigen. Diese lassen sich problemlos in geschlossenen Räumen lagern. Wobei aber auch hierbei  grundsätzlich der Brandschutz zu beachten ist, den ich im nächsten Punkt noch anspreche.
     
  2. Der zweite, noch weitaus wichtigere Aspekt, der eine Brennholzlagerung in geschlossenen Räumen verbieten könnte, ist der Brandschutz und die Garagenbauverordnung. Hier wird ganz klar geregelt, ob und in welchen Fällen welches Material gelagert werden darf. Soweit mir bekannt, darf in Garagen nur dann Material gelagert werden, wenn abgeschlossene separate Räume vorhanden sind, die durch geeignete bauliche Brandschutzmaßnahmen vom Garagenbereich abgetrennt werden müssen.

    In jedem Fall sollte man vorab mit seinem Vermieter in Kontakt treten und sich eine schriftliche Genehmigung zur Brennholzlagerung in der Garage einholen. Wenn man sich davor drückt, bewegt man sich auf dünnem Eis.
    Auch Flucht und Rettungswege in Treppenhäusern oder Garagen müssen unbedingt frei gehalten werden und dürfen nicht durch Brennholz oder anderweitig gelagerten Materialien zugestellt werden.

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